Allgemein

Erwahrung der Ersatzwahl in den Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode bis zum 30.06.2028

Datum
17.11.2025

Die Geschäftsprüfungskommission ist nach dem Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120) die Erwahrungsinstanz von Wahlen in den Gemeinderat. 

Am Sonntag, 26.10.2025, wurde für den Rest der Amtsperiode bis zum 30.06.2028 in den Gemeinderat Wintersingen mit einem absoluten Mehr von 79 Stimmen gewählt: Pascal Bürgi (98 Stimmen). 

Innerhalb der gesetzlichen Frist gemäss § 83 (Gesetz über die politischen Rechte) ist gegen das Wahlresultat keine Beschwerde erhoben worden. Die GRPK Wintersingen hat die Wahl am 10.11.2025 erwahrt. 

Herzliche Gratulation zur Wahl. 

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

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