Datum
05.03.2020
Der Schulunterricht findet im Kanton Basel-Landschaft nach den Fasnachtsferien ordentlich statt. Eine Sonderregelung gilt für Rückkehrer aus Risikogebieten gemäss der aktuellen Definition des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Aufgrund des erhöhten Infomationsbedarfs stellt die Bildungsdirektion (BKSD) Schulleitungen und Lehrpersonen sowie Erziehungsberechtigten und ihren Kindern Merkblätter zur Verfügung.