Die Begrenzung der Menschenansammlungen auf 5 Personen gilt auch für den Friedhof. Somit sind an Trauerfeiern, Urnenbeisetzungen und Erdbestattungen max. 5 Personen inkl. Pfarrperson zugelassen. .
Trauerfeiern / Gedenkgottesdienste können allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch stattfinden.
Die Schutzmassnahmen (Abstand, Hygienevorschriften, etc.) sind auch auf dem Friedhof zu gewährleisten. Die Angehörigen werden bei einem Todesfall durch die Gemeindeverwaltung konkret informiert.
Auch weitere Gottesdienste wie Taufen, Trauungen und Konfirmationsgottesdienste werden bis Ende April 2020 ausgesetzt und verschoben. Weitere Aktivitäten wie Konzerte finden in der Kirche keine mehr statt.