Der Frühling beginnt und mit ihm die Brut- und Setzzeit der einheimischen Vögel und Säugetiere. Um die Störungen für unsere Wildtiere gering zu halten, werden die Hundehaltenden gebeten der kantonalen Leinenpflicht nachzukommen. Sie gilt vom 01. April bis zum 31. Juli im Wald und an Waldrändern.
Jungtiere nicht berühren!
Es kommt vor, dass Jungtiere wie Rehkitze oder junge Vögel alleine angetroffen werden. Sie sollten keinesfalls berührt und unbedingt vor Ort belassen werden. Es sollte gebührender Abstand gehalten werden, um die Tiere nicht zu verängstigen. Im Zweifelsfall sollte der lokale Jagdaufseher informiert werden.
Jagdaufseher Revier Wintersingen: Simon Rudin 079 372 10 58.