Datum
26.03.2018
Der Frühling beginnt und mit ihm die Brut- und Setzzeit der einheimischen Vögel und Säugetiere. Um die Störungen für unsere Wildtiere gering zu halten, werden die Hundehaltenden gebeten der kantonalen Leinenpflicht nachzukommen. Sie gilt vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und an Waldrändern.
Jagdaufseher Revier Wintersingen: Simon Rudin 079 372 10 58.