Gemäss dem Bildungsgesetz Basel-Landschaft, sind die Träger der öffentlichen Schulen bei genügendem und gesichertem Bedarf verpflichtet, eine Verpflegungsmöglichkeit über die Mittagszeit anzubieten. Die beiden Gemeinderäte Nusshof und Wintersingen haben in Zusammenarbeit mit dem Tageselternverband oberes Baselbiet, die Rahmenbedingungen für die Organisation eines Mittagstisches definiert.
Mitte September 2024 wurde die entsprechende Umfrage und Anmeldung an alle Eltern und Erziehungsberechtigte verschickt. Nach Ablauf der Anmeldefrist sind lediglich 3 Anmeldungen eingegangen.
Die beiden Gemeinderäte Nusshof und Wintersingen haben festgestellt, dass die Rahmenbedingungen von 10 Anmeldungen für die Durchführungen nicht annähernd gegeben sind und dass mit 3 eingegangenen Anmeldungen kein Bedarf an einer Verpflegungsmöglichkeit über die Mittagszeit besteht. Die Gemeinden Nusshof und Wintersingen können somit im Schuljahr 2025/2026 keinen Mittagstisch anbieten.