Allgemein

Aufhebung Feuerwerksverbot

Datum
15.09.2022

Der Gemeinderat hebt das am 27. Juli 2022 verhängte generelle Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk auf und übernimmt die aktuell geltenden Massnahmen des Kantons.

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.