Ab Januar 2025 findet im Kanton Basel-Landschaft jährlich eine flächendeckende Sprachstanderhebung statt. Alle Kinder, die im darauffolgenden Jahr (erstmalig im August 2026) in den Kindergarten kommen, werden vom Kanton angeschrieben.
Das seit dem 1. September 2024 geltende Sprachfördergesetz verpflichtet alle Eltern, einen Fragebogen auszufüllen, um den Sprachstand ihres Kindes zu ermitteln. Die Erhebung ist keine Bewertung, sondern dient Eltern und Gemeinden als Orientierungshilfe, um den Sprachförderbedarf rechtzeitig zu erkennen und alle Kinder bestmöglich fördern zu können.
Falls Sie Fragen zur Sprachstanderhebung haben, können Sie sich an Manuela Hofbauer, Koordinatorin Frühe Sprachförderung BL, wenden. Für alle übrigen Fragen zur frühen Sprachförderung wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung Wintersingen.