Frühling

SVA-Zweigstelle

Die Gemeindeverwaltung ist eine Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Baselland und somit Anlaufstelle für alle Belange der AHV, IV, EO, Ergänzungsleistungen und der Prämienverbilligung der Krankenkasse. Die Berechnung der Ansprüche und die Auszahlung wird von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft durchgeführt.  

Kontakt SVA

SVA Basel-Landschaft
Hauptstrasse 109
4102 Binningen

Tel.: 061 425 25 25
Fax: 061 425 25 00
E-Mail: info@sva-bl.ch

Öffungszeiten:

Montag - Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:30 Uhr

Links SVA-Zweigstelle

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.