Allgemein

Korrigendum zum kantonalen Abstimmungsbüchlein vom 13.06.2021

Datum
18.05.2021

Die Landeskanzlei weist die Stimmberechtigten darauf hin, dass in den kantonalen Abstimmungserläuterungen für den 13. Juni 2021 fälschlicherweise auch die Abstimmungsempfehlungen vom 7. März 2021 abgedruckt wurden. Weil der Fehler offensichtlich ist und weil die korrekten Empfehlungen im Abstimmungsbüchlein ebenfalls publiziert sind, sieht die Landeskanzlei von einem Versand des Korrigendums an die Stimmberechtigten ab.

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