Allgemein

Kantonale Covid-19-Verordnung bleibt bis Ende April 2021 in Kraft

Datum
24.03.2021

Seit Ende Februar 2021 werden schweizweit und auch im Kanton Basel-Landschaft wieder signifikant steigende Covid-19 Infektionen verzeichnet. Aus diesem Grund wird die Geltungsdauer der kantonalen Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Epidemie um einen weiteren Monat verlängert. Neu gilt diese bis zum 30. April 2021.

Somit gilt in Einrichtungen der Kinderbetreuung weiterhin eine Maskenpflicht für Personen ab 10 Jahren. Ebenso behält diese für Erwachsene und Kinder ab der 5. Primarklasse auf dem Schulareal sowie im Unterricht ihre Gültigkeit. Ausserdem wird das generelle Besuchsverbot in Spitälern aufrechterhalten. Ausnahmen können nach wie vor durch das jeweilige Spital selbst definiert werden.

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4451 Wintersingen

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Fax: 061 976 96 51
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