Allgemein

Wanderschafherde im Winter 2020/2021

Datum
11.11.2020

 

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel-Landschaft hat gemäss Art. 33 der Eidg. Tierseuchenverordnung die Bewilligung zum Treiben einer Wanderschafherde an Huber Walter, Hagendorn, für höchstens 400 Tiere im Zeitraum zwischen 15.11.2020 bis 15.03.2021 erteilt. Die Schafherde kann auf ihrer Wanderung auch den Bann Wintersingen durchqueren. Das Weiden, Stationieren und Lagern im Walde ist strengstens verboten. Grundbesitzern steht das Recht zu, ihr Gebiet für die Wanderung zu sperren.

 

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.