Allgemein

Medienmitteilung Kanton Basel-Landschaft

Datum
28.02.2020

Meldung vom 28.02.2020

Bundesrat verordnet Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

Der Regierungsrat setzt die heute vom Bundesrat verordneten Massnahmen um, mit denen die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) in der Schweiz eingedämmt werden. Demnach sind auch im Kanton Basel-Landschaft sämtliche öffentlichen oder privaten Veranstaltungen verboten, bei denen sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten. Das Veranstaltungsverbot gilt vorerst bis 15. März 2020.

Betroffen sind im Kanton Basel-Landschaft insbesondere die anstehenden Fasnachtsveranstaltungen sowie Kultur- und Sportanlässe mit mehr als 1000 Personen. Der Regierungsrat fordert sämtliche Veranstalter, die Fasnachtsgesellschaften und -komitees auf, die nötigen Schritte einzuleiten. Der Regierungsrat bittet die Bevölkerung sowie alle aktiven Fasnächtlerinnen und Fasnächtler um Verständnis.

Bei Veranstaltungen mit weniger als 200 Personen entscheiden die Veranstalter über die Durchführung. Es gelten die Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit. Bei grösseren Veranstaltungen mit 200 bis 1000 teilnehmenden Personen wird in Absprache des Veranstalters mit den kantonalen Behörden auf Grund einer Risikoabwägung entschieden, ob die Veranstaltung durchführt werden kann oder nicht. Zuständig ist der Kantonale Krisenstab (KKS), der für Veranstalter heute ab 16 Uhr bis 20 Uhr über die Hotline 0800 800 112 erreichbar ist. Über das Wochenende ist die Hotline von 09 bis 16 Uhr offen.

Massnahmen haben zum Ziel, lokale Ausbrüche des Coronavirus zu verhindern

Die vom Bundesrat verordneten Massnahmen haben zum Ziel, die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz zu verhindern oder einzudämmen. Damit soll die Häufigkeit von Übertragungen reduziert und die Übertragungsketten unterbrochen werden. Die bundesrätliche Verordnung tritt am 28. Februar 2020 um 14.00 Uhr in Kraft und gilt bis zum 15. März 2020.

Händehygiene schützt gegen das Coronavirus

Die Viren werden durch Tröpfchen übertragen, die beim Niesen, Husten oder Sprechen freigesetzt werden. Die Viren können auch eine kurze Zeit auf Gegenständen liegen bleiben. Somit können sich alle durch das Waschen der Hände mit Seife oder Händedesinfektionsmitteln schützen. Niesen und Husten Sie bitte in ein Wegwerf-Taschentuch oder in die Armbeuge. Danach die Hände waschen oder desinfizieren. Bei Fieber und Husten sollten Sie zu Hause bleiben. Wichtige Informationen zur Informationskampagne des Bundes «wie schützen wir uns» finden Sie unter folgendem Link: www.bag-coronavirus.ch.

Aktuelle Informationen des Kantonalen Krisenstabs

Aktuelle Informationen zum Thema Coronavirus des Kantonalen Krisenstabs finden Sie auf der Homepage des Kantons unter folgendem Link: www.bl.ch/corona

Hotline für die Bevölkerung und für Veranstalter

  • Für die Bevölkerung: Hotline des Bundesamtes für Gesundheit: Telefon 058 463 00 00 (täglich von 8 bis 18 Uhr)
  • Für Veranstalter: Kantonaler Krisenstab: Telefon 0800 800 112 (erreichbar am 28. Februar ab 16 bis 20 Uhr), anschliessend tägliche Erreichbarkeit inkl. Wochenende von 09 bis 16 Uhr

 > Verordnung des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

Für Rückfragen

Bezüglich Regierungsrat

Nic Kaufmann, Regierungssprecher, 079 757 72 80

Bezüglich Kantonaler Krisenstab, Informationsdienst KKS, 061 552 71 02

Adresse

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4451 Wintersingen

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Fax: 061 976 96 51
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