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Mitteilungen (Archiv)

Januar 2023

Planauflage Teilrevision Bau- und Strassenlinien
Gemeinderat

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2022 wurde die Teilrevision Bau- und Strassenlinien beschlossen. Die Planauflage gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) findet vom 19. Januar 2023 bis am 17. Februar 2023 statt.

Der Teilrevisionsplan zu den Bau- und Strassenlinien inkl. dem Planungsbericht können während der Auflagefrist nachfolgend oder auf der Gemeindeverwaltung Wintersingen, Hauptstrasse 64, 4451 Wintersingen zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.  

Allfällige Einsprachen zur Teilrevision sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens am 17. Februar 2023 schriftlich und begründet an den Gemeinderat einzureichen. 

Planauflage Mutation Gewässerraum
Gemeinderat

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2022 wurde die Mutation Gewässerraum beschlossen. Die Planauflage gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) findet vom 19. Januar 2023 bis am 17. Februar 2023 statt.

Der Mutationsplan zur Gewässerraum-Festlegung inkl. dem Planungsbericht können nachfolgend oder auf der Gemeindeverwaltung Wintersingen, Hauptstrasse 64, 4451 Wintersingen zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.  

Allfällige Einsprachen zur Mutation Gewässerraum sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens am 17. Februar 2023 schriftlich und begründet an den Gemeinderat einzureichen. 

 

Dezember 2022

Gmeiniblettli November / Dezember 2022
Gmeiniblättli
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen - Öffentliche Planauflage

für:

S-0177883.1
Transformatorenstation WIN Dorfmattstrasse, Neubau auf Parzelle Nr. 300 innerhalb der Zone für öffentliche Werke und Anlagen mit Zweckbestimmung Sport

Koordinaten: 2629550/1260400

L-0234623.1
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen WIN Dorfmattstrasse und WIN Gruebweg, Einführung in die neue Transformatorenstation WIN Dorfmattstrasse ab ehemaliger Leitung Vorlage Nr. L-0216383

L-0216383.3
20 kV-Kabel zur Transformatorenstation WIN Dorfmattstrasse ab Mast Nr. 71 der Freileitung, Einführung in die neue Transformatorenstation WIN Dorfmattstrasse

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die e-netz ag, Industriestrasse 21, 5200 Brugg AG, im Namen von EBL, Mühlemattstrasse 6, 4410 Liestal, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen werden vom 3. Januar 2023 bis zum 1. Februar 2023 in der Gemeindeverwaltung Wintersingen öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmen­strasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

 

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Weihnachten / Neujahr

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Montag, 26. Dezember 2022 bis Sonntag, 8. Januar 2023 geschlossen.

Ab Montag, 9. Januar 2023 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei Notfällen oder Todesfällen beachten Sie bitte die Informationen auf dem Anrufbeantworter.

Die ganze Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit.

Beschlussprotokoll Einwohnergemeindeversammlung 12.12.2022
Tierschutz - Angst und Panik durch Feuerwerk
Angst und Panik durch Feuerwerk
Begehbarer Adventskalender Wintersingen 2022
Schweizweite Massnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe angeordnet
Einwohnergemeindeversammlung vom 12.12.2022

November 2022

Energiemangellage - Handbuch zur privaten Vorsorge

In den Wintermonaten kann eine Energiemangellage in der Schweiz nicht ausgeschlossen werden. Entsprechend wichtig ist eine aktive Vorsorgeplanung. Mit dem Handbuch zur privaten Vorsorge bietet der Kanton Basel-Landschaft die entsprechende Hilfestellung dafür. Der Hauptfokus des Handbuches liegt auf den konkreten Vorsorgemassnahmen und Verhaltenstipps, mit denen Sie sich auf mögliche Engpässe bei der Energieversorgung vorbereiten können.

Handbücher — Kantonaler Führungsstab Basel-Landschaft (KFS) (baselland.ch)

Abstimmungsresultate 27.11.2022
Neues Mitglied in die Landschaftspflegekommission

Der Gemeinderat hat Herr Niklaus Plüss per 01.01.2023 als neues Mitglied in die Landschaftspflegekommission gewählt. Wir danken Herr Plüss herzlich für seine Bereitschaft an der Mitarbeit in der Gemeinde und wünschen ihm viel Freude bei der neuen Tätigkeit.

Demission Umweltschutzkommission; Gesucht wird

Frau Esther Caluori demissioniert als Mitglied der Umweltschutzkommission per 31.12.2022. Wir danken Frau Caluori für ihre langjährige Mitarbeit in der Kommission zum Wohle unserer Umwelt ganz herzlich.

Gesucht wird nun ein neues Mitglied in die Umweltschutzkommission per 01.01.2023. Interessentinnen oder Interessenten melden sich bitte bis zum
31. Dezember 2022 auf der Gemeindeverwaltung (gemeinde@wintersingen.ch ,
Tel. 061 976 96 50).

Ausmalkarten Spielgruppe Sunnestübli
Forderungen an die Gemeinde

Forderungen an die Gemeinde sind bis spätestens Mittwoch, 30. November 2022 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Für später eingegangene Rechnungen muss bei der Auszahlung mit Verzögerungen gerechnet werden.

Sicherheitsholzarbeiten entlang der Kantonsstrasse Sissach Richtung Wintersingen

Am Donnerstag, 10. November 2022, wird entlang der Kantonsstrasse Sissach-Wintersingen zur sicheren Befahrung der Strasse ein Strassenholzschlag durchgeführt.

Aufgrund dieser Arbeiten wird die Kantonsstrasse zwischen Sissach und Wintersingen während dieses Tages kurzfristig gesperrt. Es kann zu Verkehrsbehinderungen kommen. Der Eingriff kommt der Sicherheit aller Strassenbenützerinnen und -benützer zu Gute.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Amt für Wald beider Basel.

Für Rückfragen:

Pascal Lützelschwab, Revierförster, Forstrevier Sissach, Telefon 079 266 45 98
Marcel Bigler, Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft, Telefon 061 552 40 14
Andreas Etter, Kreisforstingenieur, Amt für Wald beider Basel (VGD), Telefon 061 552 56 52

Oktober 2022

Entsorgung invasiver Neophyten in Buus noch bis zum 05.11.2022

Das Pflanzenmaterial invasiver Neophyten aus den Gemeinden Buus, Maisprach, Hemmiken, Rickenbach und Wintersingen kann seit Anfang Juni in der Wibitalgrube der Gemeinde Buus in einem speziellen Container deponiert werden.
Der Container wird noch bis zum 05.11.2022 für die Bevölkerung zugänglich sein. Daher bitten wir Sie, alles noch anfallende Pflanzenmaterial bis zu diesem Datum im Container zu deponieren. Weitere Informationen entnehmen Sie dem angefügten Infoschreiben.
Für Ihre Mithilfe danken wir Ihnen.

Jagdtage 2022 in Wintersingen

Im neuen Wildtier- und Jagdgesetz, WJG § 35, ist festgehalten, dass die Jagdtage der Gemeinde anzuzeigen sind. Gemäss Wildtier- und Jagdverordnung, WJV § 21, hat die Gemeinde die Jagdtage öffentlich bekannt zu geben.

Die Jagd ist in Wintersingen an folgenden Tagen geplant:

  • Samstag, 08.10.2022
  • Samstag, 15.10.2022
  • Montag, 07.11.2022
  • Samstag, 19.11.2022
  • Samstag, 10.12.2022

Die Hauptzugänge zu den Jagdgebieten werden an den Jagdtagen durch die Jagdgesellschaft signalisiert.

Demission Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission - gesucht wird

Herr Ernst Roth demissioniert als Mitglied der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission per 30.06.2023. Wir danken Herr Roth für seine langjährige Mitarbeit zu Gunsten von unserer Gemeinde ganz herzlich.

Gesucht wird nun ein neues Mitglied in die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission per 01.07.2023 für den Rest der Amtsperiode bis zum 30.06.2024. Interessentinnen oder Interessenten melden sich bitte bis zum 31. Dezember 2022 auf der Gemeindeverwaltung (gemeinde@wintersingen.ch , Tel. 061 976 96 50).

Weihnachtsbeleuchtung in Wintersingen 2022

Angesichts der möglichen Strom- und Gasknappheit hat der Regierungsrat Basel-Landschaft Energiesparmassnahmen in der kantonalen Verwaltung beschlossen. Der Gemeinderat hat diese Thematik diskutiert und unter anderem beschlossen, dass auf eine Weihnachtsbeleuchtung nicht grundsätzlich verzichtet werden soll. Jedoch soll diese mit einer Zeitschaltuhr gezielt und nicht die ganze Nacht hindurch leuchten. Der Weihnachtsbaum auf dem Gemeindeplatz strahlt dieses Jahr jeweils abends von

17.00 – 22.00 Uhr und morgens von 06.00 – 08.00 Uhr.

Gmeiniblettli September / Oktober 2022
Gmeiniblättli
Zeitumstellung: Vorsicht, Einbrecher nutzen die frühe Dämmerung

Mit der Zeitumstellung vom 30. Oktober 2022 steigt die Gefahr von Dämmerungseinbrüchen. Die Polizei Basel-Landschaft bittet die Bevölkerung, ihre Umgebung im Auge zu behalten und verdächtige Feststellungen umgehend via Notruf 112 zu melden.

Rauchfreier Monat November 2022
Rauchfrei

Rauchen aufhören leicht gemacht - mit dem rauchfreien Monat, der nationalen Kampagne zur Unterstützung des Rauchstopps.

Die nationale digitale Kampagne #RauchfreierMonat ist ein kostenloses Angebot mit dem Ziel, 10'000 Raucherinnen und Raucher in der Schweiz beim Rauchstopp zu unterstützen. Mithilfe von Fachpersonen in der Gesundheitsförderung, Prävention und einer Selbsthilfegemeinschaft werden die Teilnehmenden bei jedem Schritt beim Rauchstopp begleitet und motiviert.

Der rauchfreie Monat beginnt am 1. November 2022. Die Teilnahme ist kostenlos.

Weitere Informationen unter:

www.rauchfreiermonat.ch

Landeskanzlei führt Erklärvideos zu den kantonalen Abstimmungen ein
QR-Code

Für die kommende Abstimmung am 27. November 2022 setzt der Kanton Basel-Landschaft erstmals ein Erklärvideo ein. Diese werden neu jeweils zusätzlich zum Abstimmungsbüchlein produziert und sollen helfen, die Abstimmungsvorlagen möglichst breit zu vermitteln. Bei den Erklärvideos handelt es sich um kurze Animationsfilme und werden auf den Social-Media-Kanälen und der Internetseite des Kantons geteilt und beworben.

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.